Grundlage dafür war von Anfang an die europäische Norm und die damit einhergehende Pflicht zur Umsetzung. Dass am Markt weitere (branchenspezifische) Formate existieren, war ebenso bekannt wie die Problematik der Vielzahl dieser Formate, weshalb die Europäische Kommission in der EU-Richtlinie folgende Erwägungsgründe nennt:
Es bestehen mehrere weltweite, nationale, regionale und unternehmensspezifische Normen für elektronische Rechnungen, und sie werden derzeit in den Mitgliedstaaten verwendet. Es gibt keine vorherrschende Norm, und die meisten Normen sind nicht interoperabel. […] Die Vielzahl nicht interoperabler Normen führt zu übermäßiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten für Wirtschaftsteilnehmer, die elektronische Rechnungen grenzübergreifend in verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden.
Auf Basis dieser EU-Richtlinie erhielt das Europäische Komitee für Normung (CEN) den Auftrag, eine gemeinsame europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu erarbeiten. Woraufhin jeder europäische Mitgliedstaat Vertreter für die Mitarbeit im CEN wählte. In Deutschland übernahm die Vertretung die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren.
Die XRechnung ist gewissermaßen die deutsche CIUS (Core Invoice User Specification) – eine von der Europäischen Kommission vorgesehene Methode zur Anpassung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung an Bedingungen des jeweiligen Mitgliedstaats. Die XRechnung soll demzufolge die europäische Norm in einen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten nationalen Standard transformieren.
1 Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014, Europäisches Parlament und Rat über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.